Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung MV die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hatte im Jahr 2019 den ersten Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Zahlreiche Änderungen machen nun die Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt notwendig. Vor allem durch Änderungen im Investitionsbereich, aber auch durch die Änderungen, die aufgrund der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes und der Maisteuerschätzung für das Haushaltsjahr 2020 eintreten, wird die Aufstellung eines 1.  Nachtragshaushaltes notwendig.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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