Beschlussvorlage - VO/GV04/2020-0694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Beratungsbedarf
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Genner Holding GmbH sind in Metelsdorf landwirtschaftliche Fläche für die Errichtung eines Photovoltaik – Parks angeboten worden. Im Vorfeld möchte die Holding aber abklären, ob die Gemeinde Interesse an der Errichtung des Parks hat.

Sie möchten gemeinsam mit der Gemeinde Photovoltaik-Parks entwickeln und so betreiben, dass die örtliche Gemeinschaft davon profitiert.

Die Firma würde nach Fertigstellung der Anlage für Unterhaltung und Betreuung vor Ort 2 Arbeitsplätze (Elektriker und Grünanlagenpflege) benötigen.

Die Nutzung der PV-Anlage ist auf 25 bis 35 Jahre ausgerichtet. Anschließend ist von einer Erneuerung der Anlage auszugehen.

Die Gemeinde hätte nachfolgenden Nutzen:   Der Strom wird am Energiemarkt frei vermarktet, belastet die EEG-Kosten nicht zusätzlich. Es ist ein Projekt ohne öffentliche Förderung, eine Aufwertung von Naturfunktionen, Bsp. Grünstreifen zum Insekten- und Kleintierschutz, Bodenschutz etc. Die Gemeinde profitiert direkt von der Gewerbesteuer, ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen kann über die freiwillige Gewerbesteuerzerlegung der Zufluss der Gewerbesteuer gesichert werden, etc.

Die Kosten der Bauleitplanung und Erschließung werden vom Investor übernommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Einnahme Gewerbesteuer
 

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Anlagen

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