Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Aufgabenstellung für die Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses, das am Rambower Weg in Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 345/4 entstehen soll:

-          Insgesamt ist die Planung auf 87 Kameraden auszurichten. Darunter 52 Kameraden als Einsatzkräfte (laut Brandschutzbedarfsplanung), 20 Kameraden der Jugendfeuerwehr, 15 Kameraden Kinderfeuerwehr

-          Der Umkleide und Sanitärbereich ist so zu gestalten, dass sich die Feuerwehrangehörigen gefahrlos umkleiden sowie nach dem Einsatz oder der Übung reinigen können. Eine wirksame Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus ist die räumliche Trennung von Schwarz- und Weißbereich. Dazu sollen die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz ihre verschmutzte Einsatzkleidung im Schwarzbereich ablegen, den Sanitärbereich passieren und sich dort duschen, um danach im Weißbereich ihre Zivilkleidung anzuziehen.

-          Kinderfeuerwehr, Jugendfeuerwehr und Einsatzkräfte bekommen eine gemeinsame Umkleide, nur Trennung Herren / Frauen ist nötig.

-          Herren 2/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 58

-          Frauen 1/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 29

-          Toiletten für Herren und Frauen, Duschen sollen von beiden gemäß internen Regelungen genutzt werden max. 4 Duschen sind nötig.

-          Ein Aufenthaltsraum für min. 25 Kameraden mit offener Küche

-          Ein Schulungsraum für min. 40 Kameraden

-          Folgende Büroräume sind erforderlich:

  • 1 Büro für Wehrführung 2 Arbeitsplätze und Besprechungsbereich
  • 1 Büro für Führungskräfte, Jugendfeuerwehrwart, Gerätewart, Schriftwart 2 Arbeitsplätze
  • 1 Büro für den Feuerwehrförderverein 1 Arbeitsplatz

-          Trocknungsraum für Einsatzkleidung mit Trockenschrank und Belüftung

-          Funk / Fernmelderaum mit 1x Funkarbeitsplatz, Alarm-Fax, Telefon, etc.

-          Stellflächen: 5 Stellflächen mind. Stellplatzgröße 3 nach DIN 14092-1 (Größe: 4,50 m x 12,50 m) für folgende Fahrzeuge: 1x HLF 20, 1x TLF 3000, 1x DLK; 1x Kdow, 1x MTW, 4x Anhänger eventuell hinter den Fahrzeugen unter Beachtung der Sicherheitsabstände

Die Tore sind mit einer Durchfahrtsbreite von 3,60 m und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m zu planen.

-          Allgemeine Werkstatt gemäß DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ Lager für Schläuche, PA Flaschen, Ölbinder, usw.

-          Lager für Gefahrstoffe (Diesel, Öle, Propangas )

-          Bekleidungslager

-          Parkplätze: min. 28 PKW-Stellplätze (mindestens 5,50 m lang und 2,50 m breit). Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten.

-          An- und Abfahrtswege sind so zu gestalten, dass Kreuzungen von Verkehrswegen vermieden werden.

-          Verkehrsflächen vor Hallentoren – Stauraum entsprechend DIN 14092-1

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Anforderungen an den geplanten Neubau wurden vom Wehrleiter Herrn Spangenberg zusammengestellt, wobei er auf folgende Planungsgrundlagen verweist:

DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, DIN 14 092 „Feuerwehrhäuser“, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

DGUV Information 205-008, Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Dorf Mecklenburg

Relevante Vorschriften und Regeln für den Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern sind weiterhin z.B.: DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, Bauordnungen der Länder, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Umgang mit überwachungsbedürftigen Anlagen, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technische Regel für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8), Technische Regel für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2), Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7), Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2), Technische Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3), Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4), DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“, DIN 14 092-1:2012-04 „Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen“, DIN 14092-7:2012-04 „Feuerwehrhäuser – Teil 7: Werkstätten“, DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“

DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“, Basisschutz für Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Zentrum Schutz Kritischer Infrastrukturen, Stand: Mai 2007

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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