Beschlussvorlage - VO/GV04/2021-0728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Metelsdorf, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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