Beschlussvorlage - VO/GV03/2021-0660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Parkplatz“ aufzustellen.

 

Folgende Festsetzungen sind geplant:

 

-Für den Geltungsbereich soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie eine Verkehrsfläche  

 festgesetzt werden.

-Für das WA soll die Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt werden.

-Die zulässigen Vollgeschosse sollen auf ein Vollgeschoß begrenzt werden.

-Es soll eine offene Bauweise mit der Zulässigkeit von Einzelhäusern festgesetzt werden.

 

2. Die Aufstellung wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Stieten öffentlich bekanntzumachen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeinde Groß Stieten soll zur Korrektur der aktuellen Bestandssituation und zur Umgestaltung eines Parkplatzes ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und eine Verkehrsfläche auf den Flurstücken 16/105 und 2/62 sowie auf Teilen der Flurstücke 16/74,16/142, 2/6 und 2/7 der Flur 1, Gemarkung Groß Stieten geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich wird in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Stieten als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ und als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Planung weicht also von der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplans ab. Allerdings können Änderungen der Darstellung durch Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im rechtswirksamen Flächennutzungsplan durch Anpassung der FNP-Darstellung berichtigt werden.

 

Das Gebiet befindet sich im Innen- und Siedlungsbereich der Gemeinde Groß Stieten. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3.333 m² und ist im nördlichen Bereich mit einem Wohnhaus bebaut. In dem Allgemeinen Wohngebiet soll Wohnen für bis zu 2 Wohneinheiten realisiert werden und auf der Verkehrsfläche soll ein Parkplatz nach Vorstellungen der Gemeinde umgestaltet werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da es sich um einen Bebauungsplan innerhalb des Siedlungsbereiches der Gemeinde Groß Stieten handelt.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren mit einer Grundfläche weniger als 20.000 m² entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die abschließende Erklärung und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass

der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird und wo und in welcher Frist sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

 

Die anfallenden Planungskosten werden von den Eigentümern der o. g. Flurstücke getragen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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