Beschlussvorlage - VO/GV02/2021-1133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Lübow beschließt, die als Teilflächennutzungspläne weiter

    geltenden Flächennutzungspläne der Altgemeinden Schimm und Lübow zum Flächen-

    nutzungsplan der Gemeinde Lübow zusammenzuführen.

 

2. Die Gemeindevertretung Lübow beschließt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans

    mit den Teilen „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Kiessandtagebau Tarzow 2 Nord“ und

    „Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Ortsteil Lübow“ aufzustellen.

 

3. Die Gemeindevertretung Lübow billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des  

    Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Arbeitsstand vom 19.07.2021.

    Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB am  

    Verfahren zu beteiligen.

 

Die Beschlüsse sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 7. Juni 2009 wurde die vormals selbständige Gemeinde Schimm mit den Ortsteilen Maßlow und Tarzow nach Lübow eingemeindet.

Die beiden Altgemeinden Lübow und Schimm verfügten jeweils über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.

 

Gemäß § 204 (2) BauGB gelten bestehende Flächennutzungspläne fort, wenn Gemeinden in ihrem Gebiet oder Bestand geändert werden. Aus den beiden Flächennutzungsplänen der Altgemeinden wurden durch die Eingemeindung Teilflächennutzungspläne der neuen Gemeinde Lübow.

 

Die weitergeltenden Teilflächennutzungspläne werden mit der hier vollzogenen Zusammen-führung zum Flächennutzungsplan der neuen Gemeinde Lübow zusammengeführt. In der Zeichnung „Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung“ ist das Gebiet der Gemeinde Lübow als Geltungsbereich des Flächennutzungsplans gekennzeichnet. Ebenso ist die Grenze der beiden Teilflächennutzungspläne dargestellt.

Rechtswirksam bleiben die Darstellungen zur Art der Bodennutzung in den alten Flächennutzungsplänen vom 01.02.2007 für den Bereich Lübow und vom 01.08.2001 für den Bereich Schimm.

 

Der Flächennutzungsplan soll mit der 1. Änderung die Voraussetzung für die Änderung der Bodennutzung in folgenden 2 Bereichen schaffen:

 

Teilgeltungsbereiche 1 und 2 Nachnutzung von Teilflächen des Kiessandtagebaus Tarzow 2 Nord für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage Teilgeltungsbereich 3 Erweiterung der Wohnbauflächen und Ausweisung eines Mischgebiets im Ortsteil Lübow 

 

Für alle Teilgeltungsbereiche sollen Bebauungspläne zur Umsetzung der städtebaulichen Absichten aufgestellt werden. Im Einzelnen sind das folgende Pläne:

 

  • Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“
  • Bebauungsplan Nr. 9 Ellerbergssoll 2“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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