Beschlussvorlage - VO/GV11/2021-0716

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt einen Löschwasserbrunnen im OT Kleekamp zu errichten. Der entsprechende Fördermittelantrag ist kurzfristig zu stellen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hatte am 30.11.2020 den Brandschutzbedarfsplan (BSBP) der Gemeinde Ventschow beschlossen. Im BSBP wurden die Standorte der Löschwasserentnahmestellen bewertet (s.S. 40 BSBP, Tabelle 30) und Aussagen zur erforderlichen Löschwassermenge getroffen (s.S. 48 BSBP, Tabelle 37).

Für den OT Kleekamp wird die erforderliche Löschwassermenge mit 216m³/2h angegeben. In der Einzelfallstudie Kleekamp Landwirtschaftsbetrieb beträgt die erforderliche Löschwassermenge 288m³/2h. Die erforderliche Löschwassermenge kann auf

2 verschiedene Löschwasserentnahmestellen aufgeteilt werden. Hierbei darf die Entfernung der 1. Löschwasserentnahmestelle (Lwest.) zum betroffenen Objekt nicht mehr als 300m und zur 2. Lwest. nicht mehr als 600m betragen.

Mit dem Zweckverband Wismar wurde im Jahr 2016 ein Vertrag zur Bereitstellung von Löschwasser mittels Hydranten abgeschlossen.

Die für den Ortsteil Kleekamp im BSBP festgelegte erforderliche Löschwassermenge von 216m³/2h (288m³/2h Einzelfallstudie) kann nicht mittels der Vertragshydranten des ZV Wis abgedeckt werden. Über die Vertragshydranten im Ortsteil Kleekamp können 152m³/2h als gesicherte Löschwassermenge bereitgestellt werden. Auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes in Kleekamp befindet sich ein sanierungsbedürftiger Löschwasserteich mit unbekanntem Volumen. Auf dem Flurstück 100 in Kleekamp liegt „Der Vorderste See“. Das Seegrundstück befindet sich in Privateigentum. Eine alte Löschwasserentnahmestelle ist an diesem See ausgeschildert. Die Zuwegung zu dieser Löschwasserentnahmestelle ist unbefestigt und teilweise durch Weidezäune versperrt. Die Entfernung der Entnahmestelle am See zur nächsten Bebauung (Hof 1a) beträgt ca. 60m. Fraglich ist, ob diese Löschwasserentnahmestelle noch durch die FFW genutzt wird.

Es erscheint sinnvoll an zentraler Stelle im OT Kleekamp eine neue Löschwasserentnahmestelle (z.B. Brunnen) zu erschließen, um die Fehlmenge von 216 – 152 = 64m³/2h (136m³/2h für Einzelfallstudie) an Löschwasser zur im BSBP festgestellten erforderlichen Löschwassermenge bereitzustellen. Als zentraler Standort für einen Löschwasserbrunnen bietet sich das Grundstück des Spielplatzes (Randbereich zur Kreuzung Dorfstraße – Hof) an.     

Das Land Mecklenburg- Vorpommern gewährt eine Zuwendung von max. 30.000 € für die

- Reaktivierung oder Schaffung von Löschwasserteichen,

- den Bau von Zisternen und Löschwasserbrunnen,

- den Bau von Wasserentnahmestellen an Gewässern 

über die Löschwasserförderrichtlinie (Förderquote 80%). Die Richtlinie tritt am 30. November 2021 außer Kraft.                           
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ca. 45.000 €
 

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Anlagen

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