Beschlussvorlage - VO/GV09/2021-1489
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung zur Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2. Stadt- und Dorfentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt zur o. g. Teilfortschreibung wie folgt Stellung:
- Die Einschränkung der Sieglungstätigkeit und es Einwohnerwachstums auf 3 Prozent in den nichtzentralen Orten beschneidet in unzulässiger Weise die kommunale Selbstverwaltung.
- Bei der Verdichtung der Flächeninanspruchnahme sind bauliche Missstände wie z. B. ehemalige Liegenschaften der LPG extra als zusätzliche Wohnbaupotenziale auch in den nichtzentralen Orten als Entwicklungsmöglichkeiten über 3 Prozent mit auszuweisen.
- In der Infrastrukurausstattung sind die Kriterien der Sicherung des Brandschutzes und vorhandenen Naherholungspotenziale mit auszuweisen.
- Die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ist in der Berechnung der Wohnraumbilanz von 3 Prozent nicht mit anzurechnen. Siehe Punkt 2.2.2 Nr. 3.
- Bei der flächenmäßigen Ausdehnung (2.640 Einwohner und 6.549 ha) einer Gemeinde wie Bobitz ist das bei der Berechnung der Wohnraumbilanz mit zu berücksichtigen. Die Entwicklung sollte nicht allein im Hauptort erfolgen, sondern auch in den nächst größeren Siedlungszentren.
- ……………
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz ist aufgefordert zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP WM) Stellung zu nehmen. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der Festlegungen des Kapitels 4.1 Siedlungs- Struktur und 4.2. Stadt- und Dorfentwicklung. Ziel dieser Fortschreibung ist die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der Wohnbauentwicklung in den nichtzentralen Orten. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,1 kB
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