Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-353

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen für das Gebiet „Gallentin Süd“ wurde mit Bescheid des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 07.07.2009 genehmigt. Es sind Nebenbestimmungen in Form von Maßgabe und Auflagen enthalten. Die Erfüllung der Maßgaben verlangt einen Beitrittsbeschluss. Erst nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen über den Beitrittsbeschluss darf der Bebauungsplan nach Bestätigung der Erfüllung der Maßgaben durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg bekannt gemacht werden.

 

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Anlagen

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