Beschlussvorlage - VO/GV12/2009-120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung nach Punkt 6 Abs. 1 des B-Planes Nr. 3 Groß Woltersdorf  auf dem Flurstück 28/8, Flur 1, Gemarkung Groß Woltersdorf zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Fam. Ronny Eberhardt aus Groß Woltersdorf möchte ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport auf dem Flurstück 28/8 errichten. Er stellt den Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Punkt 6 Abs. 1 des B-Planes Nr. 3 Groß Woltersdorf. Hiernach darf die Sockelhöhe (mittlerer Abstand zwischen natürlicher Geländeoberfläche und Erdgeschossfußboden) 0,50m nicht überschreiten.

 

Laut Begründung des Antrages ist das Gelände des Flurstückes 28/8, abschüssig zur Erschließungsstraße. Um den Erdgeschossfußboden in einer bautechnisch richtigen Höhe einordnen zu können (15cm über Oberkante Erschließungsstraße) muss das natürliche Gelände des Grundstückes im Bereich des Wohngebäudes im Mittel um ca. 70cm aufgeschüttet werden.

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Anlagen

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