Beschlussvorlage - VO/GV12/2009-120
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 Groß Woltersdorf der Gemeinde Barnekow Flurstück 28/8, Flur 1, Groß Woltersdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Liegenschaften Barnekow
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Vorberatung
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14.10.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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21.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Fam.
Ronny Eberhardt aus Groß Woltersdorf möchte ein Einfamilienhaus mit
Doppelcarport auf dem Flurstück 28/8 errichten. Er stellt den Antrag auf
Befreiung von der Festsetzung Punkt 6 Abs. 1 des B-Planes Nr. 3 Groß
Woltersdorf. Hiernach darf die Sockelhöhe (mittlerer Abstand zwischen
natürlicher Geländeoberfläche und Erdgeschossfußboden) 0,50m nicht überschreiten.
Laut
Begründung des Antrages ist das Gelände des Flurstückes 28/8, abschüssig zur
Erschließungsstraße. Um den Erdgeschossfußboden in einer bautechnisch richtigen
Höhe einordnen zu können (15cm über Oberkante Erschließungsstraße) muss das
natürliche Gelände des Grundstückes im Bereich des Wohngebäudes im Mittel um
ca. 70cm aufgeschüttet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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450,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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360,2 kB
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