Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2009 wurde aufgrund des § 48 Kommunalverfassung notwendig, da bei einzelnen Haushaltsstellen nicht veranschlagte zusätzliche Ausgaben geleistet werden müssen bzw. die im Ursprungsplan veranschlagten Haushaltsansätze nicht ausreichen werden.

Für die energetische Sanierung der Regionalen Schule Bad Kleinen sind im Rahmen des Konjunkturpaketes II Fördermittel bewilligt worden. Die umfangreichen Auswirkungen im Vermögenshaushalt sind dementsprechend im 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen zu veranschlagen.

 

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