Beschlussvorlage - VO/GV10/2009-138
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See" der Gemeinde Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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11.11.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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14.12.2009
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Beschlussvorschlag
1) Für das in den Anlagen dargestellte Flurstück 276/3 der Flur 2, Gemarkung Hohen Viecheln mit einer Gesamtfläche von ca. 5.350 m² soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhaus am Schweriner See" aufgestellt werden. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt von dem entlang der Bahntrasse verlaufenden öffentlichen Weg, im Osten von privaten Grünflächen sowie vom Gelände des Segelvereins, im Süden von vorhandenen Bootshäusern sowie von Grünflächen und im Westen von der öffentlichen Badestelle.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Ausweisung eines Sondergebietes (SO) nach §
10 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung
"Ferienhausgebiet". Innerhalb des festzusetzenden Sondergebietes sollen die vorhandenen baulichen
Anlagen planungsrechtlich gesichert sowie Baurecht für ein weiteres Ferienhaus geschaffen werden. Die zulässige
Grundfläche des zusätzlichen Ferienhauses
soll 100 m² nicht überschreiten. Die verkehrstechnische Erschließung soll über die bestehende Einfahrt erfolgen.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu mache
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Flurstücks 276/3 betreibt auf dem
ca. 5.350 m² großen Grundstück eine aus zwei Hauptgebäuden bestehende
Ferienhausanlage. Die erforderlichen Baugenehmigungen wurden im Zuge einer
genehmigten Nutzungsänderung erteilt. Über die planungsrechtlich zulässigen
Nutzungen hinaus wurde eine vorhandene Garage zu einem Ferienhaus umgebaut. Für
diese Maßnahme liegt keine Baugenehmigung vor. Um eine vom Landkreis NWM
angekündigte Rückbauverfügung zu vermeiden, soll mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
auch der ohne Genehmigung errichtete bauliche Bestand gesichert werden. Darüber
hinaus soll zur Arrondierung der Ferienhausanlage ein weiteres Ferienhaus
südlich der umgebauten Garage errichtet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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716,4 kB
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