Beschlussvorlage - VO/GV01/2007-030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1

    „Wohngebiet Karow“ im Bereich des Baufeldes WA 4, wie folgt zu ändern : 

    - Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche, Flurstück Nr. 98/6 und 98/95, um 6,0 m

       in nördlicher Richtung

2. Die Entwürfe der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „ Wohngebiet Karow „ und der

    Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist

    das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

    öffentlich auszulegen.

5. Die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die  

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Flurstückes- Nr. 98/6 beabsichtigt die bauliche Erweiterung seines  

Wohnhauses, hierzu ist eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich.

Dem Antrag stattgebend soll festgesetzt werden, dass die Baugrenze um 6 m in nördlicher Richtung  

verschoben wird. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.

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