Beschlussvorlage - VO/GV01/2007-030
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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24.10.2007
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung
beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1
„Wohngebiet Karow“ im Bereich
des Baufeldes WA 4, wie folgt zu ändern :
- Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksfläche, Flurstück Nr. 98/6 und 98/95, um 6,0 m
in nördlicher Richtung
2. Die Entwürfe der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „ Wohngebiet Karow „ und der
Begründung werden in den vorliegenden
Fassungen gebilligt.
3. Da durch die Änderung des
Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist
das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
anzuwenden.
4. Die Entwürfe des Plans und
der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
5. Die berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Eigentümer des Flurstückes- Nr. 98/6 beabsichtigt die bauliche Erweiterung
seines
Wohnhauses,
hierzu ist eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich.
Dem Antrag
stattgebend soll festgesetzt werden, dass die Baugrenze um 6 m in nördlicher
Richtung
verschoben
wird. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.
