Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2008 und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung  M-V über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat  der Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Dorf Mecklenburg am 27.10.2009 geprüft.

 

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