Beschlussvorlage - VO/GV10/2010-154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)  Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln billigt den vorliegenden Vorentwurf des           vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See"   einschließlich der dazugehörigen Begründung.

 

2)      Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige

      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige             Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1

      BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch einen

      zweiwöchigen Aushang des Vorentwurfs im Bauamt des Amtes Dorf         Mecklenburg-Bad Kleinen durchgeführt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln hat am 14.12.2009 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen. Das Ziel der Planung besteht in der planungsrechtlichen Sicherung des baulichen Bestandes sowie in der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" nach § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 erarbeitet. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Vorentwurf zu billigen, damit die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit einem von der Gemeinde autorisierten Vorentwurf durchgeführt werden kann

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Anlagen

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