Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-570

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

3.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4    Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

5.      Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.

6.      Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß eingehende Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Diese werden in der tabellarischen Zusammenstellung ausgewertet.

 

Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

-           

Die Gemeinde Bad Kleinen führt nun mit ihren Entwurfsunterlagen die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Danach wird eine Auswertung der Stellungnahmen vorgenommen, um das Beteiligungsverfahren abzuschließen. Der Umweltbericht setzt sich mit den Belangen entsprechend auseinander.

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Anlagen

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