Beschlussvorlage - VO/GV11/2010-162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow stimmt dem Antrag auf Befreiung der Festsetzung im B-Plan Nr. 4 für das Gebiet „Seeblick“ der Gemeinde Ventschow, hier: Textliche Festsetzungen Pkt. 6 "Einfriedungen", zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Familie Gabler stellt einen Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung im B-Plan Nr. 4 für das Gebiet „Seeblick“ der Gemeinde Ventschow. Hierbei handelt es sich um den Punkt 6 „Einfriedung“:

 

Einfriedungen der Grundstücke sind mit einer maximalen absoluten Höhe von 1,20 m über dem natürlichen Niveau des Geländes an der betrachteten Grundstücksgrenze zulässig.“

 

Familie Gabler plant auf dem Flurstück 331/104, Flur 1, Gemarkung Ventschow, eine Einfriedung mit einer Höhe von 1,70 m (siehe Anlage).

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Anlagen

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