Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-124
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Ausführungsplanung des Büros für Tief- und Straßenbau für die Erneuerung der Ringstraße in Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Stieten
|
Entscheidung
|
|
|
16.06.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Groß Stieten beabsichtigt, die Ringstraße in Groß Stieten im Zusammenhang mit der Abwassererschließung zu erneuern. Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen wurde das Ingenieurbüro für Tief- und Straßenbau Wismar beauftragt.
Die Bauausführung soll in 3 Bauabschnitten erfolgen:
Ø 1. BA: Länge ca. 300 m
geradliniger Abschnitt vom Gehweg an der B 106 bis zum Dorfgemeinschaftshaus mit Anbindung an die Kurze Straße
Ø 2. BA: Länge ca. 317 m
Abschnitt vom Dorfgemeinschaftshaus bis zum Haus Nr. 50
Ø 3. BA: Länge ca. 115 m
Verbindung zwischen 1. und 2. BA
Nach Abbruch der vorhandenen Befestigungen ist ein Neubau der Straße auf der Grundlage der Förderrichtlinien für die Dorferneuerung vorgesehen. Die neu zu befestigende Breite soll 4,75 m betragen und aus einer Fahrbahn in einer Breite von 3,50 m und einem einseitigen 1,25 m breiten überfahrbaren Gehweg bestehen. Dies entspricht der maximal förderfähigen Breite.
Neben der Oberflächenbefestigung ist im Rahmen der Baumaßnahme die vorhandene Beleuchtungsanlage zu demontieren und zu erneuern. Außerdem sind zwei Bäume zu fällen.
Im 2. und 3. BA sind anliegend an der Fahrbahn mehrere Parkplätze in Senkrechtaufstellung geplant. Die Tiefe der Parkplätze beträgt 5,0 m. Die Regelbreite der Stellplätze beträgt 2,50 m. Die Stellplätze nördlich des Wohnblockes werden durch die Hauszugänge unterbrochen. Hier wird die Fläche zwischen den Zugängen komplett befestigt, so dass jeweils ein Stellplatz für Behinderte oder größere Fahrzeuge mit Überbreite entsteht. Die Errichtung von Stellplätzen ist nicht förderfähig.
Für die einzelnen Verkehrsflächen sind folgende Deckbefestigungen vorgesehen:
Ø Fahrbahn Bitumen
Ø Gehweg rustikales Betonpflaster, rotbunt
Ø Parkplätze Betonpflaster, grau
Der konstruktive Aufbau soll eine Gesamtdicke von 55 cm haben (in Anlehnung an die Bauklasse VI der RSTO 01).
Am Bauanfang des 1. Bauabschnittes ist ein Wendehammer aus Betonrecyclingmaterial vorgesehen.
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers der geplanten Fahrbahn, Gehwege und Parkflächen erfolgt über geschlossene Systeme. Bei der Kanaluntersuchung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Anlagen Schäden aufweisen und abschnittsweise sogar nicht befahren werden konnten. Aus diesem Grunde werden in allen geplanten Straßen neue Regenwasserleitungen verlegt. Außerdem muss zusätzlich in der Straße Am Felde ein neuer RW-Kanal verlegt werden, da auch hier die ordnungsgemäße Ableitung nicht mehr gegeben ist. Eine Erneuerung der Straße ist hier jedoch nicht vorgesehen. Der alte Kanal befindet sich neben der Straße. Der geplante RW-Kanal wird in die Trasse des alten Kanals verlegt. Im Verlauf der Leitungsverlegung sind die vorhandenen Hausanschlüsse einzubinden. Die höhenmäßige Einordnung der Leitung wird bestimmt durch die vorhandenen Höhen der Hausanschlüsse. Auf Grund seiner Tiefenlage kommt die Leitung größtenteils zwischen 3 und 4 m Tiefe zu liegen und befindet sich somit unterhalb der Schmutzwasserleitung. Zu allen geplanten Grundstücken entsprechend B-Plan Nr. 4 Groß Stieten Mitte und den bebauten Grundstücken ohne erkennbare Regenwasserleitung wird jeweils ein Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze vorgestreckt.
Für die neue Straßenbeleuchtungsanlage sind neue Erdkabel aus Kunststoff zu verlegen und an den vorhandenen Beleuchtungsschrank beim Trafohaus anzuschließen. Zum Einsatz kommen Mastaufsatzleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m. in Anlehnung an die neuen Leuchten in der Kurzen Straße soll die dekorative Leuchte NORA III der Leipziger Leuchten GmbH in moosgrün zum Einsatz kommen.
Da die befestigte Fläche schmaler wird, ergeben sich neben der neu herzustellenden Straße beidseitig unterschiedlich große Randflächen zu den angrenzenden Grundstücken. Die Flächen sind mit Füllboden aufzufüllen, mit 10 cm Mutterboden anzudecken und es ist Rasen anzusäen.
Die Bauarbeiten in der Ringstraße müssen bei abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenberechnung wurden folgende Bruttobaukosten ermittelt:
1. Bauabschnitt: 244.117,-
2. Bauabschnitt: 229.242,-
3. Bauabschnitt: 91.539,-
Gesamtkosten: 564.898,-
Für alle Bauabschnitte wurden Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Höhe von 65 % der Bruttokosten beantragt. Für 2010 wurde für die Realisierung des 1. Bauabschnittes eine pauschale Zuwendungen i.H. von 106.000,- in Aussicht gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
804,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
240,9 kB
|
