Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt wie folgt Stellung:

 

Begründung des öffentlichen Zwecks:

 

Bad Kleinen verfügt auf Grund seiner Lage und historischer Bezüge über überdurchschnittliche Potenziale für nachhaltige touristische Entwicklungen, so auch die Standortanalyse der IHK Schwerin. Als Grundzentrum direkt am Schweriner See gelegen, kann Bad Kleinen in einer Vernetzung mit den am drittgrößten Binnensee Deutschlands gelegenen Gemeinden und mit der Landeshauptstadt Schwerin einen gewichtigen Beitrag leisten, um Attraktivität und Nachfragepotenziale dieses touristischen Gebietes deutlich zu erhöhen.

Vorhandene wie noch zu erschließende Möglichkeiten für derartige zielgerichtete Entwicklungsprozesse, wie sie beispielsweise bereits in Studien dargestellt und belegt wurden, verlangen eine mit der Praxis, dem Fremdenverkehrsverein und anderen Organisationen, mit der Wirtschaft und den Bewohnern eng verbundene, professionell überzeugende Arbeit. Die Gemeinde hat sich in der Tourismuskonzeption das Ziel gestellt, 2015 anerkannter Erholungsort zu werden.

Zur Umsetzung der Tourismuskonzeption und zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Raumordnungsprogramm als touristisches Entwicklungsgebiet gründet die Gemeinde Bad Kleinen nach Abwägung der besseren Eignung einer privatrechtlichen Unternehmensform gegenüber einem Eigenbetrieb (siehe Anlage) die „Tourismus UG Bad Kleinen“(haftungsbeschränkt) (TGB). Die TGB (haftungsbeschränkt) hat die Aufgabe, die erforderlichen Rahmenbedingungen für Effizienz und Nachhaltigkeit, Finanzierung und Förderfähigkeit wirtschaftlich rentabler, selbst tragender touristischer Entwicklungen, für professionelle Organisation, Koordinierung, Vernetzung und Vermarktung touristischer Aktivitäten, Angebote und Dienstleistungen in und für Bad Kleinen zu schaffen bzw. zu unterstützen

Angemessene Haftung und Einzahlungsverpflichtung:

 

Nach Bestätigung der Genehmigungsfähigkeit der Gründung der TGB (haftungsbeschränkt) durch die Kommunalaufsicht wird ein Konto für die TGB (haftungsbeschränkt) eröffnet, auf das Stammkapital und Gründungskosten durch die Gemeinde überwiesen werden. Unter dem Aspekt, dass weitere Kostenverursachung von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss und sonst keine weiteren Kosten für die Gemeinde entstehen, ist dieses Vorhaben angemessen, um den Tourismus in der Gemeinde voranzutreiben.

Für das Stammkapital werden 1,00€ und für die Anschubfinanzierung 2.500,00€ (davon 1.500,00 €

Gründungskosten) in den Haushalt eingestellt.

Mit der Profil GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum 31.12.2010 für 1.000,00€ pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die Gemeindevertretung beschlossen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gründung eines Unternehmens zur Förderung der Entwicklung des Tourismus ist als  Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde bereits am 23.03.2010 beschlossen. In dem Beschluss sind damals nicht das wichtige und öffentliche Interesse der Gemeinde an einer solchen Gründung  dargelegt worden. Sie sind nur mündlich diskutiert worden.

 

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Anlagen

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