Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-599
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeindevertretung zu den Hinweisen der Rechtsaufsichtbehörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens zur Gründung einer Tourismusgesellschaft Bad Kleinen UG (haftungsbeschränkt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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30.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung nimmt wie folgt Stellung:
Begründung
des öffentlichen Zwecks:
Bad
Kleinen verfügt auf Grund seiner Lage und historischer Bezüge über
überdurchschnittliche Potenziale für nachhaltige touristische Entwicklungen, so
auch die Standortanalyse der IHK Schwerin. Als Grundzentrum direkt am
Schweriner See gelegen, kann Bad Kleinen in einer Vernetzung mit den am
drittgrößten Binnensee Deutschlands gelegenen Gemeinden und mit der
Landeshauptstadt Schwerin einen gewichtigen Beitrag leisten, um Attraktivität
und Nachfragepotenziale dieses touristischen Gebietes deutlich zu erhöhen.
Vorhandene wie noch zu
erschließende Möglichkeiten für derartige zielgerichtete Entwicklungsprozesse,
wie sie beispielsweise bereits in Studien dargestellt und belegt wurden,
verlangen eine mit der Praxis, dem Fremdenverkehrsverein und anderen
Organisationen, mit der Wirtschaft und den Bewohnern eng verbundene,
professionell überzeugende Arbeit. Die Gemeinde hat sich in der
Tourismuskonzeption das Ziel gestellt, 2015 anerkannter Erholungsort zu werden.
Zur Umsetzung der
Tourismuskonzeption und zur Erfüllung der Anforderungen aus dem
Raumordnungsprogramm als touristisches Entwicklungsgebiet gründet die Gemeinde
Bad Kleinen nach Abwägung der besseren Eignung einer privatrechtlichen
Unternehmensform gegenüber einem Eigenbetrieb (siehe Anlage) die
„Tourismus UG Bad Kleinen“(haftungsbeschränkt) (TGB). Die TGB
(haftungsbeschränkt) hat die Aufgabe, die erforderlichen Rahmenbedingungen für
Effizienz und Nachhaltigkeit, Finanzierung und Förderfähigkeit wirtschaftlich
rentabler, selbst tragender touristischer Entwicklungen, für professionelle
Organisation, Koordinierung, Vernetzung und Vermarktung touristischer
Aktivitäten, Angebote und Dienstleistungen in und für Bad Kleinen zu schaffen
bzw. zu unterstützen
Angemessene
Haftung und Einzahlungsverpflichtung:
Nach Bestätigung der Genehmigungsfähigkeit
der Gründung der TGB (haftungsbeschränkt) durch die Kommunalaufsicht wird ein
Konto für die TGB (haftungsbeschränkt) eröffnet, auf das Stammkapital und
Gründungskosten durch die Gemeinde überwiesen werden. Unter dem Aspekt, dass
weitere Kostenverursachung von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss
und sonst keine weiteren Kosten für die Gemeinde entstehen, ist dieses Vorhaben
angemessen, um den Tourismus in der Gemeinde voranzutreiben.
Für das Stammkapital werden
1,00€ und für die Anschubfinanzierung 2.500,00€ (davon 1.500,00
€
Gründungskosten) in den Haushalt
eingestellt.
Mit der
Profil GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag für 10 Monate bis zum
31.12.2010 für 1.000,00€ pro Monat plus Mehrwertsteuer durch die
Gemeindevertretung beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gründung eines Unternehmens zur Förderung der Entwicklung des Tourismus ist
als Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) wurde bereits am 23.03.2010 beschlossen. In dem Beschluss
sind damals nicht das wichtige und öffentliche Interesse der Gemeinde an einer
solchen Gründung dargelegt worden. Sie
sind nur mündlich diskutiert worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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