Beschlussvorlage - VO/GV04/2007-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbegebiet Metelsdorf", der Entwurf der    

    Begründung sowie der Entwurf des Umweltberichts werden in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie die Entwürfe der Begründung und des   

    Umweltberichts sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von  

    der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern

    und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf hat am 07.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbegebiet Metelsdorf" beschlossen. Am 06.12.2006 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt und anschließend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen wurden geprüft und ggf. in den Plan eingearbeitet. Die bislang noch fehlenden Ausgleichsflächen konnten zwischenzeitlich ermittelt und ebenfalls in den Plan integriert werden. Nunmehr kann der Bebauungsplan in der vorliegenden Form als Entwurf beschlossen und die TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

 

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