Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ für das Gebiet: Gemeinde Bobitz, Gemarkung Dambeck Flur 1, Flurstücke- Nr. 20/4, 23/36, 20/7 (teilw.)  - südlich des Betriebsgeländes der Milchviehanlage – Landhof Bobitz e. G. und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 wurde bereits im Jahre 2004 von der Gemeinde beschlossen. Die Biogasanlage wurde dann im Jahr 2005 errichtet und ist seit dem im Betrieb.

 

Am 15.02.2010 erfolgte die Beschlussfassung zur Änderung des vorhabenbezogenen B- Planes mit der Zielstellung, Baurecht zur Errichtung eines Gärrestbehälters direkt neben der bestehenden Anlage zu schaffen. Der Neubau des Gärrestlagers ist notwendig um den Mehranfall an Gülle, der durch die Erhöhung des Tierbestandes um ca. 150 Milchkühe entstehen wird, zu verwerten.

 

Während des Änderungsverfahrens wurde festgestellt, dass der Ursprungsplan nicht rechtskräftig geworden ist. Auf Anregung der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landkreis NWM, wird jetzt der Ursprungsplan mit dem Ergänzungsbereich, der zum Neubau des Gärrestlagers notwendig ist, in einen Geltungsbereich zusammengefasst. Nach Abschluss des Verfahrens erlangt somit auch der Ursprungsplan seine Rechtskraft.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen der Ursprungsplanung werden in die Neufassung übernommen und durch die Maßnahmen, die durch den Neubau des Gärrestlagers erforderlich sind, ergänzt.

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