Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Bungalows in der Wochenendsiedlung auf den Flurstücken 269/8, 269/55, 283/3 und 283/4, Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen, als Wohnsitz zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Nieß möchte in der Wochenendsiedlung in Bad Kleinen einen Bungalow als Wohnsitz nutzen und stellt hierzu eine Bauvoranfrage. Der Bungalow befindet sich auf den Flurstücken 269/8, 269/55, 283/3 und 283/4, Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen.

 

Diese Flurstücke befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 20 „Wochenendsiedlung Bad Kleinen“. Das Vorhaben ist somit nach dem § 34 Abs. 1 BauGB zu behandeln („Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden“)

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Anlagen

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