Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-331
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Kitagebühren ab 01.10.2010 in den Kindertagesstätten Bobitz und in Tressow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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31.08.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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20.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 15.07. und 16.07.2010 fanden die Verhandlungen zur Leistungs-,
Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätten in Bobitz und
Zwergenstübchen in Tressow statt. Die letzte Entgeltverhandlung fand im Februar
2007 statt. Aufgrund der Veränderungen in den Kindertagesstätten selbst, der
Änderung der Kinderzahlen und der Preis- und Gehaltsänderungen wurde es
erforderlich, die Platzkosten für die Kindereinrichtungen neu zu berechnen und
mit dem Landkreis zu verhandeln. Die Gegenüberstellung der Gesamtplatzkosten
von 2007 und der neuen Platzkosten ab 01.10.2010 sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Nach Abzug der Landes- und Kreismittel von den Platzkosten ist es nun
Aufgabe der Gemeinde, festzulegen, in welcher Höhe die Eltern mit den Beiträgen
an den Platzkosten beteiligt werden. Gemäß § 20 des Kindertagesfördergesetzes
hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den
Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens
50 % zu tragen. Die Gesamtplatzkosten, der Anteil der Landes- und
Kreismittel, der verbleibende Anteil an den Platzkosten für die Gemeinde und
die Eltern und die zu tragenden 50 % sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Als weiterer Schritt ist es erforderlich, für die beiden
Kindereinrichtungen die von den Eltern zu tragenden Platzkosten festzulegen.
Dabei ist zu beachten, dass bisher in beiden Kindereinrichtungen der Anteil der
von der Gemeinde getragenen Platzkosten und der Elternanteil unterschiedlich
waren. Für beide Kindereinrichtungen ist die Gemeinde Träger. Im Rahmen der
Gleichbehandlung aller Eltern wird der Elternanteil für beide
Kindereinrichtungen in der gleichen Höhe angesetzt. Gleichzeitig ist die
Gemeinde im Rahmen der Haushaltssicherung nicht mehr in der Lage, die höheren
Kosten in Bobitz gegenüber der Kindereinrichtung Tressow mit 10 vH. Im
Krippenbereich zu stützen.
Der bisherige Elternanteil und der Elternanteil ab
01.10.2010 mit den Steigerungen sind für die Kita Bobitz der Anlage 3 und für
die Kita Tressow der Anlage 4 zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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45 kB
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4
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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40 kB
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