Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-331

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, ab dem 01.10.2010 die in der Anlage 5 enthaltenen Elternbeiträge für die Kindertagesstätten Bobitz und Tressow zu erheben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 15.07. und 16.07.2010 fanden die Verhandlungen zur Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätten in Bobitz und Zwergenstübchen in Tressow statt. Die letzte Entgeltverhandlung fand im Februar 2007 statt. Aufgrund der Veränderungen in den Kindertagesstätten selbst, der Änderung der Kinderzahlen und der Preis- und Gehaltsänderungen wurde es erforderlich, die Platzkosten für die Kindereinrichtungen neu zu berechnen und mit dem Landkreis zu verhandeln. Die Gegenüberstellung der Gesamtplatzkosten von 2007 und der neuen Platzkosten ab 01.10.2010 sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Nach Abzug der Landes- und Kreismittel von den Platzkosten ist es nun Aufgabe der Gemeinde, festzulegen, in welcher Höhe die Eltern mit den Beiträgen an den Platzkosten beteiligt werden. Gemäß § 20 des Kindertagesfördergesetzes hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens 50 % zu tragen. Die Gesamtplatzkosten, der Anteil der Landes- und Kreismittel, der verbleibende Anteil an den Platzkosten für die Gemeinde und die Eltern und die zu tragenden 50 % sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Als weiterer Schritt ist es erforderlich, für die beiden Kindereinrichtungen die von den Eltern zu tragenden Platzkosten festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass bisher in beiden Kindereinrichtungen der Anteil der von der Gemeinde getragenen Platzkosten und der Elternanteil unterschiedlich waren. Für beide Kindereinrichtungen ist die Gemeinde Träger. Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Eltern wird der Elternanteil für beide Kindereinrichtungen in der gleichen Höhe angesetzt. Gleichzeitig ist die Gemeinde im Rahmen der Haushaltssicherung nicht mehr in der Lage, die höheren Kosten in Bobitz gegenüber der Kindereinrichtung Tressow mit 10 vH. Im Krippenbereich zu stützen.

Der bisherige Elternanteil und der Elternanteil ab 01.10.2010 mit den Steigerungen sind für die Kita Bobitz der Anlage 3 und für die Kita Tressow der Anlage 4 zu entnehmen.

 

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Anlagen

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