Beschlussvorlage - VO/GV10/2010-186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)   Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See"   einschließlich der dazugehörigen Begründung.

 

2)  Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch öffentlichen Aushang des Entwurfs im Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen durchgeführt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln hat am 08.03.2010 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen. Das Ziel der Planung besteht in der planungsrechtlichen Sicherung des baulichen Bestandes sowie in der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" nach § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Vom 08.04. - 10.05.2010 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung durch einen öffentlichen Aushang der Planung. Parallel wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von diesen wurden keine wesentlichen Einwände vorgebracht.

Zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung wurde der entsprechende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 erarbeitet. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen, damit die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.

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Anlagen

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