Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-339

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, das Plangebiet des B-Planes Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ der Gemeinde Bobitz durch den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 für das Gebiet „Fischaufzuchtanlage Glashagen" zu überplanen. Das Plangebiet liegt in der Flur 1 der Gemarkung Rastorf, westlich von Glashagen, südlich von Rastorf und nördlich der Landesstraße 31. Es schließt eine ca. 6 ha große Fläche ein.

 

2.    Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 3 für das Gebiet „Fischaufzuchtanlage Glashagen" vom 25.10.2010 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 (1), 4(1) BauGB gebilligt.

 

3.    Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Bereich des Gewerbegebietes Glashagen wurde eine Planänderung zum Zwecke der Errichtung einer Fischzuchtanlage und einer Photovoltaik-Dachanlage beantragt. In der Vorabstimmung mit dem Amt für Raumordnung wurden Bedenken wegen der nichtintegrierten Standortlage und der Ausdehnung der Planungsabsichten gegenüber dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8 deutlich. Das mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 08 verfolgte besondere Interesse an einer Betriebsverlagerung und der Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes ist mit dem neuen Vorhaben gleichzeitig entfallen.

 

Aufgrund der bestehenden planungsrechtlichen Situation und unter Würdigung der Interessen der Wirtschaft ist das Amt für Raumordnung bereit, die Bedenken zurückzustellen, wenn eine unmittelbare Bindung des nunmehr beantragten Baurechts an das Vorhaben erfolgt.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Antrag durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes zu entsprechen. Die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen liegen dafür vor. Der Antragsteller und Flächeneigentümer (Hr. Kobsch, Fa. Ökoblick AFL UG, Breesener Str. 72 in 18299 Laage) wurde über die besonderen Regelungen einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanung unterrichtet (Durchführungsvertrag, Fristbindung mit anschließender entschädigungslose Aufhebungsmöglichkeit des Plans, Nachweispflicht der Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers.

 

Durch den Vorhabenträger wurde ein Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans vorgelegt. Der Vorentwurf beinhaltet Baurecht für eine Fischproduktions- und Verarbeitungshalle (Länge x Breite = 180 x 40 m) mit einer PV-Dachanlage, ein Verwaltungsgebäude (15 m x 15 m), ein Betriebsleiter-Wohnhaus (18 m x 14 m) und ein – bei Unternehmensnachfolge zu verwirklichendes – Altenteiler-Wohnhaus (12 m x 10 m).

 

Gegenüber dem bestehenden Baurecht erfolgt ein zusätzlicher naturschutzrechtlicher Eingriff; die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ist deshalb auf der Grundlage einer aktuellen Bestandskartierung neu zu erstellen. Der Umweltbericht ist aufgrund der veränderten Dimension der Bebauung und der geplanten PV-Anlage bzgl. der Schutzgüter Landschaftsbild und Flora / Fauna (Vögel) zu ergänzen.

 

Mit der städtebaulichen Planung wurde das Büro bsd, Dipl.-Ing. W. Millahn aus Rostock durch den Vorhabenträger beauftragt. Die Planungskosten (einschließlich Kosten für Kartengrundlage und ggf. erforderliche Gutachten) werden gem, § 12 (1) BauGB vom Antragsteller und Vorhabenträger getragen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...