Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-339
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Vorentwurf zum vorhabenzogenen B-Plan Nr. 3 für das Gebiet "Fischaufzuchtanlage Glashagen" der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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25.10.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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25.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, das Plangebiet
des B-Planes Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ der Gemeinde Bobitz
durch den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 für das Gebiet „Fischaufzuchtanlage
Glashagen" zu überplanen. Das Plangebiet liegt in der Flur 1 der Gemarkung
Rastorf, westlich von Glashagen, südlich von Rastorf und nördlich der
Landesstraße 31. Es schließt eine ca. 6 ha große Fläche ein.
2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen
B-Plans Nr. 3 für das Gebiet „Fischaufzuchtanlage Glashagen" vom 25.10.2010
wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 (1), 4(1) BauGB
gebilligt.
3. Dieser Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Bereich des Gewerbegebietes Glashagen wurde eine
Planänderung zum Zwecke der Errichtung einer Fischzuchtanlage und einer
Photovoltaik-Dachanlage beantragt. In der Vorabstimmung mit dem Amt für
Raumordnung wurden Bedenken wegen der nichtintegrierten Standortlage und der
Ausdehnung der Planungsabsichten gegenüber dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8
deutlich. Das mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 08 verfolgte besondere
Interesse an einer Betriebsverlagerung und der Beseitigung eines
städtebaulichen Missstandes ist mit dem neuen Vorhaben gleichzeitig entfallen.
Aufgrund der bestehenden planungsrechtlichen Situation und
unter Würdigung der Interessen der Wirtschaft ist das Amt für Raumordnung
bereit, die Bedenken zurückzustellen, wenn eine unmittelbare Bindung des
nunmehr beantragten Baurechts an das Vorhaben erfolgt.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Antrag durch Aufstellung
eines vorhabenbezogenen B-Planes zu entsprechen. Die eigentumsrechtlichen
Voraussetzungen liegen dafür vor. Der Antragsteller und Flächeneigentümer (Hr.
Kobsch, Fa. Ökoblick AFL UG, Breesener Str. 72 in 18299 Laage) wurde über die
besonderen Regelungen einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanung unterrichtet
(Durchführungsvertrag, Fristbindung mit anschließender entschädigungslose Aufhebungsmöglichkeit
des Plans, Nachweispflicht der Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers.
Durch den Vorhabenträger wurde ein Vorentwurf des
vorhabenbezogenen B-Plans vorgelegt. Der Vorentwurf beinhaltet Baurecht für
eine Fischproduktions- und Verarbeitungshalle (Länge x Breite = 180 x 40 m) mit
einer PV-Dachanlage, ein Verwaltungsgebäude (15 m x 15 m), ein Betriebsleiter-Wohnhaus
(18 m x 14 m) und ein – bei Unternehmensnachfolge zu verwirklichendes
– Altenteiler-Wohnhaus (12 m x 10 m).
Gegenüber dem bestehenden Baurecht erfolgt ein zusätzlicher
naturschutzrechtlicher Eingriff; die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ist
deshalb auf der Grundlage einer aktuellen Bestandskartierung neu zu erstellen.
Der Umweltbericht ist aufgrund der veränderten Dimension der Bebauung und der
geplanten PV-Anlage bzgl. der Schutzgüter Landschaftsbild und Flora / Fauna
(Vögel) zu ergänzen.
Mit der städtebaulichen Planung wurde das Büro bsd,
Dipl.-Ing. W. Millahn aus Rostock durch den Vorhabenträger beauftragt. Die
Planungskosten (einschließlich Kosten für Kartengrundlage und ggf.
erforderliche Gutachten) werden gem, § 12 (1) BauGB vom Antragsteller und
Vorhabenträger getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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800,4 kB
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