Beschlussvorlage - VO/GV11/2007-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ventschow beschließt die 1. Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung der DB ProjektBau GmbH des BÜ Ventschow km 67,6 abzulehnen.

Ausgangsvereinbarung: anteilige Kosten der Gemeinde: 14.623,00 € ohne Fördermittel

1. Nachtrag:  anteilige Kosten der Gemeinde:                   37.687,41 € ohne Fördermittel

 

Wenn der Gemeinde die anteiligen Kosten in Höhe von ca. 38.000,-€ vor Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung bekannt gewesen wären, hätte die Gemeinde Ventschow die Vereinbarung (Bau des Gehweges) abgelehnt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die DB ProjektBau GmbH Niederlassung Ost hat im November 2006 eine                                                1. Nachtragsvereinbarung zur Unterzeichnung der Gemeinde Ventschow vorgelegt, in der sich die anteiligen Kosten der Gemeinde Ventschow von 14.623,00 € auf 37.687,41 € erhöht haben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten der Vereinbarung Anteil der Gemeinde      14.623,00 €

Kosten der 1. Vereinbarung Anteil der Gemeinde: 37.687,41 €

 

Gegebenfalls Fördermittel in unbekannter Höhe maximal 60%.

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