Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-360

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Kostenbeitrag ab dem Schuljahr 2010/2011 gemäß § 54 Abs. 2 S. 3 SchulG M-V i. V. m. § 1 Abs. 1 Grenzbetragsverordnung, auf 30,- € festzusetzen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verbraucht werden, können gemäß

§ 54 Abs. 2 S. 3 SchulG M-V Schulgeldbeiträge von den Eltern der schulpflichtigen Kinder erhoben werden. Diese werden durch § 1 Abs. 1 der Grenzbetragsverordnung in der Fassung vom 11. Juli 1996 auf höchstens 60,- DM je Schuljahr festgesetzt. Rechnet man diesen Betrag in Euro um, ergibt sich ein Betrag von 30,68 €.

Die Schulgeldbeiträge sind ein Erstattungsbeitrag für die Kosten diverser Unterrichtsmaterialien anzusehen. Sie umfassen u. a. Ausgaben für Arbeitshefte und Kopien, sowie Ausgaben für die Materialien, die im Kunst- und Werkunterricht verbraucht werden.

Aufgrund des Beschlusses vom Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin vom 20.02.2007 ist es möglich, für die Schulgeldbeiträge einen Pauschbetrag festzusetzen. Es bedarf dann keiner weiteren Einzelaufstellung angefallener Kosten.

Loading...