Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-360
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Schulgeldbetrages für Eltern der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium "Tisa von der Schulenburg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isabell Becher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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12.10.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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02.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für
Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verbraucht werden, können gemäß
§ 54
Abs. 2 S. 3 SchulG M-V Schulgeldbeiträge von den Eltern der schulpflichtigen
Kinder erhoben werden. Diese werden durch § 1 Abs. 1 der Grenzbetragsverordnung
in der Fassung vom 11. Juli 1996 auf höchstens 60,- DM je Schuljahr
festgesetzt. Rechnet man diesen Betrag in Euro um, ergibt sich ein Betrag von
30,68 €.
Die
Schulgeldbeiträge sind ein Erstattungsbeitrag für die Kosten diverser
Unterrichtsmaterialien anzusehen. Sie umfassen u. a. Ausgaben für Arbeitshefte
und Kopien, sowie Ausgaben für die Materialien, die im Kunst- und
Werkunterricht verbraucht werden.
Aufgrund
des Beschlusses vom Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern in
Schwerin vom 20.02.2007 ist es möglich, für die Schulgeldbeiträge einen
Pauschbetrag festzusetzen. Es bedarf dann keiner weiteren Einzelaufstellung
angefallener Kosten.
