Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Kostenbeitrag gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 i. V. m.

§ 1 Abs. 1 Grenzbetragsverordnung auf 30 EUR festzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verbraucht werden, können gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 SchulG M-V Schulgeldbeiträge von den Eltern der schulpflichtigen Kinder erhoben werden. Diese werden durch § 1 Abs. 1 der Grenzbetragsverordnung in der Fassung vom 11. Juli 1996 auf höchstens 60,- DM je Schuljahr festgesetzt.

Ab dem Schuljahr 2011/2012 erfolgt eine Refinanzierung über einen Refinanzierungsbescheid.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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