Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-384
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener B-Plan Nr. 03 "Fischzuchtanlage Glashagen“ Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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02.02.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum
Vorentwurf v. 25.10.2010 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gem. Anlage 1
berücksichtigt. |
2. |
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 03 vom 19.01.2011 und der Entwurf
der dazugehörigen Begründung werden gem. Anlage 2, 3 gebilligt. |
3. |
Zur
Umweltprüfung wurden im Zuge der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB keine
zusätzlichen, über die Darlegungen des Entwurfs des Umweltberichts von
10/2010 hinausgehende Forderungen erhoben. Der Umfang und der
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. Anlage 3 werden gebilligt. |
4. |
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 03 und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der am
25.10.2010 gebilligte Vorentwurf der Planung durchlief die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
In der Bürgerbeteiligung
nahmen die Nachbarn (Anwohner Glashagen) das Projekt zustimmend zur Kenntnis.
Außerdem wurde eine Prüfung angeregt, inwieweit eine Energieversorgung der
Anlage über das Gasnetz der E-on Hanse zweckmäßig und möglich ist. Der
Vorhabenträger steht hierzu bereits in Kontakt mit E-on Hanse; ein
abschließendes Prüfergebnis kann jedoch noch nicht vorgelegt werden.
Zur
frühzeitigen Behördenbeteiligung wird ein Abwägungsvorschlag zur Entscheidung
vorgelegt. Dabei werden folgende Schwerpunkte behandelt:
-
Bedingungen
für raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens (Aufhebung BP 08, künftige
Sondergebietsdarstellung im F-Plan)
-
Abwasserableitung
-
Erfordernis/Größe
der vorgesehenen betriebsgebundenen Wohnhäuser
-
Zulässigkeit
der PV-Dachanlage vor Aufnahme der Fischprofuktion
-
Überarbeitung
der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB ist eine
Umweltprüfung durchzuführen. Die Gemeinde legt den Umfang und
Detaillierungsgrad der Prüfung entsprechend § 2 (4) BauGB fest. Mit dem
Vorentwurf wurde eine Umweltprüfung vorgelegt. Augrund der Ergebnisse der
frühzeitigen Behördenbeteiligung ist der Prüfungsumfang ausreichend, es werden
keine zusätzlichen Erhebungen oder Detailuntersuchungen erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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31 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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