Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet :       Gemeinde Dorf Mecklenburg, Gemarkung Dorf Mecklenburg Flur 1,

                                     Flurstücke - Nr. 66/4, 66/1, 66/3 ( teilw. ) und 80/8 ( teilw. ) soll ein

                                     Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden,

                                     Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt : 

- Errichtung einer Biogasanlage mit Gasaufbereitung,

- die Biogasanlage wird ausschließlich auf Basis nachwachsender Rohstoffe betrieben,

- die Anlagengröße entspricht einer Leistung von max. 2 MW el 

2. Vorhabenträger ist die Firma agri.capital GmbH mit Sitz in Münster

3. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung und

    Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber sind städtebauliche Verträge zu

    schließen.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.07.2010 den Beschluss (VO/GV01/2010-292) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung der Biogasanlage ( BGA ) am Standort der ehemaligen Jungviehanlage an der Kletziner Straße zurückgestellt hat, wurde durch den Vorhabenträger der Antrag zurückgenommen. Der Vorhabenträger hat unter Berücksichtigung geäußerter Bedenken den Standort der Biogasanlage verändert und weiter nach Osten verschoben. Mit dieser Verschiebung sollen die geforderten Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten und die Schall- und Geruchsimmissionen reduziert werden.

Die Leistung der geplanten BGA soll auf 2 MW reduziert werden um dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Errichtung einer Biogasanlage an diesem Standort  zu entsprechen.

Der Vorhabenträger stellt erneut den Antrag zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

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Anlagen

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