Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-389

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, mit dem Wirtschaftplan der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH,  für das Jahr 2011.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Für das Jahr 2011 wurde der zweite doppische Haushalt erstellt.

Es liegt jedoch noch keine Eröffnungsbilanz vor, daher kann noch kein Ausweis des Eigenkapitals in der Haushaltssatzung erfolgen.

Nach erfolgter Beratung im Finanz- und Hauptausschuss, erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

Loading...