Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg stimmt dem Ersatzneubau des Durchlasses km 94,214 mit der Einschränkung zu, das ein Anlegen der geplanten Baustraße auf dem im Jahr 2009 hergestellten Radweg „Stadtweg“ nicht möglich ist.

Ein Befahren des Landweges zwischen der B 106 und den Bahnwärterhäuschen Steffin wird auch nicht befürwortet, da sich eine zusätzliche Belastung durch die Baufahrzeuge negativ  auf den schlechten, baulichen Zustand auswirken würde.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat die Gelegenheit zum folgenden Bauvorhaben der DB Netz AG Stellung zu nehmen.

km 94,214 Dömitz – Wismar Ersatzneu des 2- zügigen Plattendurchlasses (Naturstein). Der Durchlass dient der Unterführung des Gewässers Nr. 4/1/1/4, welches vom WBV „Wallensteingraben- Küste“ unterhalten wird. Aus hydrologischer Sicht dient der Durchlass der Durchleitung von auf der Westseite anfallenden Wassermengen (Oberflächen- und Schichtenwasser). Aufgrund des vorhandenen Geländers und der anfallenden Wassermenge ist ein Verzicht auf den Durchlass nicht möglich. Der neue Durchlass ist den hydrologischen Erfordernissen anzupassen. Das Bauwerk ist stark geschädigt, so dass die Trag- und Funktionsfähigkeit des Bauwerks stark herabgesetzt ist.

Aus den Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass eine Baustraße über eine Ackerfläche auf den neu ausgebauten Radweg „Stadtweg“ in Richtung Bahnhäuser Steffin führt. Die zweite Baustraße soll über Acker und Unlandflächen auf die Gemeindestraße (Str. nach Rosenthal) führen.

Die geplanten Baustraßen und die Baubeschreibung sind der Anlage zu entnehmen.

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Anlagen

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