Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-770

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Aufwendungen  und Auszahlungen für die Zahlung der Vermessungsgebühren und weiteren Nebenkosten aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes M-V, in der Streitsache Gemeinde Bad Kleinen ./. Landkreis Nordwestmecklenburg,

 

in Höhe von insgesamt                   46.200,00 €.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat mit Urteil (AZ: 1L 166/06) vom 06.10.2010 über die Frage der Kostenschuld in der Verwaltungsstreitsache Gemeinde Bad Kleinen ./. Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Vermessungsgebühren – Vermessung langgestreckter Anlagen – Straße Losten-Hoppenrade, zu Gunsten des Landkreises entschieden.

Der Landkreis hat die Vermessungsgebühren und die Nebenkosten (Säumniszuschläge, Widerspruchsgebühr) eingefordert.

Ein Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge, wurde durch den Landkreis abgelehnt.

Somit ist die komplette Forderung

                                                           27.710,14 €    Vermessungsgebühren

                                                           18.005,00 €     Säumniszuschläge

                                                                300,00 €     Widerspruchsgebühr

                                                                106,52 €     Kostenfestsetzung

                                                           46.121,66 €

zu zahlen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen fallen an:   Produktkonto  54100.56250      

Die Auszahlungen fallen an:    Produktkonto  54100.76250

 

Deckung:  -im Finanzhaushalt aus Kassenkreditmitteln, im Ergebnishaushalt keine Deckungsmittel

Loading...