Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-770
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben
- Vermessungsgebühren -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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16.06.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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22.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zahlung der Vermessungsgebühren und weiteren Nebenkosten aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes M-V, in der Streitsache Gemeinde Bad Kleinen ./. Landkreis Nordwestmecklenburg,
in Höhe von insgesamt 46.200,00 .
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat mit Urteil (AZ: 1L 166/06) vom 06.10.2010 über die Frage der Kostenschuld in der Verwaltungsstreitsache Gemeinde Bad Kleinen ./. Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Vermessungsgebühren Vermessung langgestreckter Anlagen Straße Losten-Hoppenrade, zu Gunsten des Landkreises entschieden.
Der Landkreis hat die Vermessungsgebühren und die Nebenkosten (Säumniszuschläge, Widerspruchsgebühr) eingefordert.
Ein Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge, wurde durch den Landkreis abgelehnt.
Somit ist die komplette Forderung
27.710,14 Vermessungsgebühren
18.005,00 Säumniszuschläge
300,00 Widerspruchsgebühr
106,52 Kostenfestsetzung
46.121,66
zu zahlen.
