Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-780

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen übt das ihr lt.

 

Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß

§ 25 BauGB für einen Teils des Gebietes des Bebauungsplanes 23 „Mühle“ der Gemeinde Bad Kleinen, für das Mühlengelände vom 15.07.2009

 

gegebene Vorkaufsrecht nicht aus.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch das Notariat Dr. Woellert und W. Höfer wurde der Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und DSchG M-V für die Flurstücke 271/3, 284/1,285/1, 291, 294/2 und 286, Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen (ehemaliges Mühlengelände) angefordert.

Die Gemeinde Bad Kleinen hat für diese Fläche eine Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB beschlossen.

Aus diesem Grund ist ein Beschluss über den Verzicht des Vorkaufsrechtes für diese Flächen zu fassen.

 

 

 

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Anlagen

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