Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-780
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht für die Flurstücke 271/3,284/1,285/1,291,294/2 und 286, Flur 1,
Gemarkung Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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15.06.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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22.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen übt das ihr lt.
Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß
§ 25 BauGB für einen Teils des Gebietes des Bebauungsplanes 23 Mühle der Gemeinde Bad Kleinen, für das Mühlengelände vom 15.07.2009
gegebene Vorkaufsrecht nicht aus.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Notariat Dr. Woellert und W. Höfer wurde der Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und DSchG M-V für die Flurstücke 271/3, 284/1,285/1, 291, 294/2 und 286, Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen (ehemaliges Mühlengelände) angefordert.
Die Gemeinde Bad Kleinen hat für diese Fläche eine Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB beschlossen.
Aus diesem Grund ist ein Beschluss über den Verzicht des Vorkaufsrechtes für diese Flächen zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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818,7 kB
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