Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-817

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshausaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2011.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2011 wurde aufgrund des § 48 Kommunalverfassung M-V notwendig, da bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. Gleichzeitig werden die Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungs- und Auszahlungspositionen im Finanzhaushalt der Entwicklung des bisherigen Verlaufs im Haushaltsjahr angepasst

Loading...