Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Groß Stieten hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten in der Fassung der 1. Änderung sowie die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft:

s. Anlage (Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.)

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten in der Fassung der 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten in der Fassung der 1. Änderung wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten in der Fassung der 1. Änderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung, die Begründung dazu und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Satzung über den Bebauungsplan nach der Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

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Anlagen

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