Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-844

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Teileinziehung entsprechend gutachterlicher Feststellung der Mühlenstraße (Flst. 131/1) und des Uferweges (Flst. 271/1, 283/2, 295, 298/2) in Bad Kleinen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen in Bad Kleinen wurde auch der nördliche Teil des Uferweges geöffnet, dabei stellte sich heraus, dass der Unterbau keiner Bauklasse entspricht. Aus diesem Grund wurden seeseitig der Brücke weitere Baugrundgutachten vorgenommen, auch hier musste festgestellt werden, dass die Tragfähigkeit für schwere Fahrzeuge nicht gegeben ist, deshalb ist eine Tonnagebegrenzung erforderlich.

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Anlagen

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