Beschlussvorlage - VO/AA07/2011-178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) legt der Amtsausschuss die Anzahl der weiteren Mitglieder des Wahlausschusses auf acht Mitglieder fest. Jede amtsangehörige Gemeinde soll vertreten sein.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wahlausschuss soll sich gem. § 10 LKWG M-V aus dem Vorsitzenden und weiteren 4 bis 8 Mitgliedern zusammensetzen, wobei der Wahlleiter Vorsitzender des Ausschusses ist.

 

Es wird vorgeschlagen, dass jede amtsangehörige Gemeinde durch ein Mitglied vertreten wird. Der Vorsitzende wird der Gemeinde angerechnet, in der er seinen Wohnsitz hat. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Kreis der Wahlberechtigten durch den Vorsitzenden des Wahlausschusses berufen.

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