Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-488
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung von Mitgliedern aus dem Amtsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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07.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Auf der Grundlage der §§ 132 Abs. 2 und 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526), wird Herr Tribukeit, Herr Wohlgethan, Frau Dr. Marth und Herr Melich aus dem Amtsausschuss abberufen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die neue Kommunalverfassung M-V regelt im § 132 (2) die Besetzung der zusätzlichen Mitglieder der Amtsausschüsse neu (siehe Anlage). Gemäß § 176 Abs. 4 KV-MV ist die Zahl der weiteren Mitglieder der Amtsausschüsse mit Wirkung vom 1. Januar 2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen.
Dazu haben die Gemeindevertreter sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschuss gewählten Personen abzuberufen. Sofern erforderlich, ist eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorzunehmen.
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg verfügt über 2 weitere Mitglieder im Amtsausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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873,2 kB
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