Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-518

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des

    Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ wurden von den Bürgern keine

    Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger

    öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

    Es ergeben sich:              -               zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

    Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO   

    M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102),

    sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs-

    verordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel

    3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S.

    446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung

    des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I

    S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1

    „Wohngebiet Karow“ im Bereich des Baufeldes WA 3 am „Karower Ring“ bestehend aus

    der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften

    über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt

    zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Anlagen

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