Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-085
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 7 "Photovoltaik - Anlage Bobitz" der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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01.04.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.04.2008
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Beschlussvorschlag
1. Für das Gebiet : Gemeinde Bobitz, Gemarkung Bobitz, Flur
1, Flurstück- Nr. 82/88
soll ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist
im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von
ca. 11 ha.
Es werden folgende
Planungsziele angestrebt :
- Schaffung der
planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
einer Photovoltaik
– Anlage auf der Freifläche von ca. 10 ha.
- In Abhängigkeit
vom Einsatz der Photovoltaik – Module erzeugt die Anlage eine
Gesamtleistung für eine
Netzeinspeisung von ca. 2.500 kWh bis 2.900 kWh.
2. Der geplanten Nutzung entsprechend ist
das Baugebiet nach § 11
Baunutzungsverordnung als Sonstiges
Sondergebiet ( SO ) mit der Zweckbestimmung
zur Errichtung einer Photovoltaik
– Anlage auszuweisen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt
zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Fläche des Plangebietes wurde bereits im Jahre 1998 mit Aufstellung des
B-Planes Nr. 3 mit dem Planungsziel der Errichtung eines Wohn- und
Mischgebietes überplant.
Für
zwei Teilbereiche des B-Planes erfolgte 2006 die Teilbekanntmachung zur
Schaffung von Baurecht. Da die Erschließung nicht gesichert war, konnte die
Genehmigung für das Hauptgebiet des B-Planes nicht bekannt gemacht werden und
der Plan für diesen Bereich keine Rechtskraft erlangen Inzwischen haben sich
die Entwicklungsziele für dieses Gebiet geändert.
Beantragt
ist, das Gelände zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zu nutzen.
Da
die Planungszeile grundsätzlich von der Ursprungsplanung abweichen, soll die
Neuaufstellung eines B-Planes beschlossen werden.
Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Planbereich als Wohnbaufläche
ausgewiesen. Im Zuge einer F-Planänderung sind die Planungen der Gemeinde in
Übereinstimmung zu bringen.
Der
Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der
Überplanung entstehen, zu übernehmen.
