Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für das Gebiet : Gemeinde Bobitz, Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück- Nr. 82/88

    soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

    Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von                         

    ca. 11 ha.

    Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

-   Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung

    einer Photovoltaik – Anlage auf der Freifläche von ca. 10 ha.

-   In Abhängigkeit vom Einsatz der Photovoltaik – Module erzeugt die Anlage eine    

           Gesamtleistung für eine Netzeinspeisung von ca. 2.500 kWh bis 2.900 kWh.

      2. Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11

          Baunutzungsverordnung als Sonstiges Sondergebiet ( SO ) mit der Zweckbestimmung  

          zur Errichtung einer Photovoltaik – Anlage auszuweisen.  

      3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fläche des Plangebietes wurde bereits im Jahre 1998 mit Aufstellung des B-Planes Nr. 3 mit dem Planungsziel der Errichtung eines Wohn- und Mischgebietes überplant.

Für zwei Teilbereiche des B-Planes erfolgte 2006 die Teilbekanntmachung zur Schaffung von Baurecht. Da die Erschließung nicht gesichert war, konnte die Genehmigung für das Hauptgebiet des B-Planes nicht bekannt gemacht werden und der Plan für diesen Bereich keine Rechtskraft erlangen Inzwischen haben sich die Entwicklungsziele für dieses Gebiet geändert.

Beantragt ist, das Gelände zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zu nutzen.

Da die Planungszeile grundsätzlich von der Ursprungsplanung abweichen, soll die Neuaufstellung eines B-Planes beschlossen werden.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Planbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Zuge einer F-Planänderung sind die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.

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