Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage 1 enthaltenen Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Lübow ab dem 01.03.2012 zu erheben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 11. 01. 2012 fanden die Verhandlungen zur Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte Lübow mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg statt.

Aufgrund der vorgelegten Kalkulation wurde die Höhe der Platzkosten ermittelt.

Die letzte Entgeltverhandlung fand im Juli 2006 statt.

Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen, der Änderung der Kinderzahlen und der zurückliegenden Tarifverhandlungen wurde es erforderlich, die Platzkosten für die Kindereinrichtung neu zu berechnen und mit dem Landkreis zu verhandeln.

In der Anlage 1 sind die Elternbeiträge enthalten, die die Gemeinde zukünftig für die Nutzung der Kindereinrichtung Lübow erhebt.

Die Gegenüberstellung der Gesamtplatzkosten von 2006 und der neuen Platzkosten ab dem 01.03.2012 nach der Verhandlung 2012 sind  der Anlage 2 zu entnehmen.

Nach Abzug der Landes- und Kreismittel von den Platzkosten ist es nun Aufgabe der Gemeinde, festzulegen, in welcher Höhe die Eltern mit den Beiträgen an den Platzkosten beteiligt werden.

Gemäß § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens 50 % zu tragen. Die Aufteilung der einzelnen Kosten nach den Vorschriften des KiföG sind der Anlage 3 zu entnehmen.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Lübow sich entschieden, dass sie mehr als die gesetzliche vorgeschriebenen 50 % übernimmt und damit die Eltern stärker entlastet.

Die Höhe der Entlastung und die Auswirkungen auf den Elternbeitrag sind der Anlage 4 zu entnehmen.

Um einen Vergleich zu erhalten, wie hoch die Kosten in den Gemeinden des Amtes und der Hansestadt Wismar sind, wurden die Elternbeiträge in der Anlage 6 mit angefügt.

Bei der Festlegung der Elternbeiträge ist zu beachten, dass die Gemeinde Lübow sich in der Haushaltssicherung befindet und die freiwilligen Leistungen nicht erhöht werden dürfen.

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Anlagen

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