Beschlussvorlage - VO/GV03/2012-195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)              Für das in der Anlage dargestellte rd. 23,5 ha große Gebiet in der Gemeinde Groß Stieten, umfassend das Kiesabbaugebiet zwischen Groß Stieten und Fichtenhusen, gelegen südlich der Verbindungsstraße von Groß Stieten nach Fichtenhusen und nördlich der Tierzuchtanlage Losten (Gemeinde Bad Kleinen) soll der Bebauungsplan Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Photovoltaikanlage Fichtenhusen" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 12/1, 12/2, 14/1 sowie 10/1 (teilw., Fläche für die verkehrliche Erschließung), Die Gebietsabgrenzung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

 

2)              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Innerhalb des Geltungsbereiches soll ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Anlage" ausgewiesen werden. Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches eine großflächige Photovoltaik-Anlage zu errichten.

 

3)              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Photovoltaik- Anlage Fichtenhusen".

 

4)              Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen, Bauamt, durchgeführt werden.

 

5)              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Kiesabbaugebiet in Fichtenhusen wurde in der Vergangenheit weitgehend ausgekiest. Nunmehr soll unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Aspekte für einen Zeitraum von ca. 20 Jahren eine Nachnutzung ermöglicht werden.

 

Das Ziel besteht daher darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Anlage zu schaffen. Dazu ist für die im planungsrechtlichen Außenbereich liegende Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Inhalt des B-Planes soll die Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten nach § 11 Baunutzungsverordnung sein.

 

Das Planverfahren beginnt mit der Aufstellung des B-Planes und der Billigung des Vorentwurfs. Durch die Billigung des Vorentwurfes gelangt eine durch die Gemeindevertretung autorisierte Planfassung ins Verfahren.

 

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 BauGB zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Die Änderung des F-Planes soll erfolgen, sobald der Bebauungsplan Nr. 5 eine Planreife gemäß § 33 BauGB erreicht hat.

 

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Anlagen

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