Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-508

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz hat einen Bauantrag auf dem Flurstück 16/2 zu beurteilen. Der Antrag weist von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Auf Antrag des Vorhabenträgers soll der Bebauungsplan in einzelnen Punkten überarbeitet werden. Dies betrifft:

-              Die Festsetzungen zur Traufhöhe.

-              Die Festsetzungen zum Walm-/Flachdach für Anbauten.

-              Die Festsetzungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Aufgrund der Änderungen ist ein Satzungsändernder Beschluss notwendig.

 

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Anlagen

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