Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-508
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf "Gut Saunstorf – ein Ort der Stille" Satzungsändernder Beschluss / Aufstellungs-, Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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25.04.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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07.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz fast den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf Gut Saunstorf ein Ort der Stille im Bereich des Flurstücks 16/2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Zielsetzungen in diesem Bereich werden überarbeitet. Es werden veränderte Festsetzungen zur Traufhöhe, zu den Dachformen und zur Ausgleichs- und Ersatzregelung getroffen.
3. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
4. Die Planbereichsgrenzen berühren den unmittelbar von den Änderungen betroffenen Bereich.
5. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
6. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt die Entwürfe für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB.
7. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nicht erforderlich ist und kein Umweltbericht notwendig ist.
8. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz hat einen Bauantrag auf dem Flurstück 16/2 zu beurteilen. Der Antrag weist von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Auf Antrag des Vorhabenträgers soll der Bebauungsplan in einzelnen Punkten überarbeitet werden. Dies betrifft:
- Die Festsetzungen zur Traufhöhe.
- Die Festsetzungen zum Walm-/Flachdach für Anbauten.
- Die Festsetzungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Aufgrund der Änderungen ist ein Satzungsändernder Beschluss notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,3 kB
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273,7 kB
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3
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470,7 kB
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4
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354,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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87,4 kB
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