Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz fast den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bobitz für den Bereich Saunstorf „Gut Saunstorf – ein Ort der Stille“ im Bereich des Flurstücks 16/2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.                  Die Zielsetzungen in diesem Bereich werden überarbeitet. Es werden veränderte Festsetzungen zur Traufhöhe, zu den Dachformen und zur Ausgleichs- und Ersatzregelung getroffen.

3.                  Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

4.                  Die Planbereichsgrenzen berühren den unmittelbar von den Änderungen betroffenen Bereich.

5.                  Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

6.                  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt die Entwürfe für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB.

7.                  Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nicht erforderlich ist und kein Umweltbericht notwendig ist.

8.                  Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz hat einen Bauantrag auf dem Flurstück 16/2 zu beurteilen. Der Antrag weist von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Auf Antrag des Vorhabenträgers soll der Bebauungsplan in einzelnen Punkten überarbeitet werden. Dies betrifft:

-              Die Festsetzungen zur Traufhöhe.

-              Die Festsetzungen zum Walm-/Flachdach für Anbauten.

-              Die Festsetzungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Aufgrund der Änderungen ist ein Satzungsändernder Beschluss notwendig.

 

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Anlagen

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