Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow stimmt dem in der Anlage beigefügten

Hausnummernsatzungsentwurf für den Bereich der Gemeinde Lübow zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Lt. § 51 (3) Straßen- und Wegegesetz M-V können den Eigentümern durch Satzung der

Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden. Die Satzung kann die

Durchführung der Hausnummerierung durch die Eigentümer vorschreiben und die Art der

Nummernschilder bestimmen.

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Anlagen

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