Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1050
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung zur Gestaltung und Ausstattung der geplanten Fahrgastunterstände in der Wismarschen Straße in Bad Kleinen und bevollmächtigung des Bürgermeisters mit der Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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09.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, in der Wismarschen Straße in Bad Kleinen zwei Fahrgastunterstände als Stahl-/Glaskonstruktion mit Werbevitrinen als Seitenwand, Sitzbank und Papierkorb aufbauen zu lassen.
Die Werbevitrinen sollen
a) nicht gesondert beleuchtet werden O
b) an die gemeindliche Straßenbeleuchtung angeschlossen werden O
c) autark, mittels eines Solarmoduls beleuchtet werden O
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den günstigsten Bieter der Ausschreibung mit den Bauleistungen zu beauftragen. Der Finanzausschuss wird gebeten, über die Zusatzkosten der Werbevitrinen und ggf. ihrer separaten Beleuchtung zu beraten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Bau von zwei Fahrgastunterständen in der Wismarschen Straße in Bad Kleinen wurden Fördermittel beantragt, deren Bewilligung für Mitte Oktober angekündigt wurde.
Da vorgesehen ist, je eine Seitenwand für Werbezwecke zu vermieten wird folgende Gestaltung der Wartehalle vorgeschlagen:
Jede Wartehalle ist mit einer Sitzbank und einem Papierkorb auszustatten.
Da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Werbevitrine vorgesehen war, wurden sie in der Kostenschätzung nicht erfasst. Nach Herstellerauskunft ist mit Mehrkosten i.H.v. 3.000 brutto zu rechnen.
Herr Jahnel hat in einem Telefonat am 21.09.12 vorgeschlagen, zusätzlich zur vorhandenen Straßenbeleuchtung die Werbefläche mit einer solarbetriebenen Beleuchtung auszustatten. Die autarke Beleuchtungsanlage ist nicht Bestandteil der Förderung und würde zusätzlich ca. 5.500 brutto kosten.
