Beschlussvorlage - VO/GV12/2012-0275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für den Ausbau der Verbindungsstraße die Groß Woltersdorf mit der Landesstraße verbindet, Zuwendungen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Straßenbauamt Schwerin zu beantragen. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung soll beantragt werden, die Straße auf 5,50 m auszubauen. Die abgängige Brücke im Zuge der Straße ist in einem 1. Bauabschnitt zu erneuern und auszubauen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 14.09.2011 beschlossen, dass die Brücke in Groß Woltersdorf nicht erneuert, sondern nur repariert werden soll und dafür Sonderbedarfszuweisungen zu beantragen sind. Der Antrag wurde für 2012 und 2013 gestellt und abgelehnt. Für die Reparatur der Brücke sind keine Fördermöglichkeiten erkennbar. Da die Mittel im Haushalt nur zur Verfügung stehen, wenn Zuwendungen eingehen, ist eine Verbesserung des Bauzustandes an der Brücke derzeit nicht möglich.

 

Für den Ausbau der gemeindlichen Verkehrsinfrastruktur gemäß Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (GVFG) gibt es die Möglichkeit beim  Straßenbauamt Schwerin einen Zuschuss von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Straße und die Brücke entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz ausgebaut werden sollen. In Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber wird vorgeschlagen zu beantragen, dass die Zufahrt der Ortslage Groß Woltersdorf zur Landesstraße in einer Breite von 5,50 m ausgebaut werden soll. Als 1. Bauabschnitt könnte dann die Brücke eventuell bereits 2013 erneuert und die darauf befindliche Fahrbahn verbreitert werden. In einem 2. Bauabschnitt, der zeitlich unbestimmt ist, wäre dann die Zufahrt zur Landesstraße auszubauen.  

 

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Anlagen

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